Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt besonders umweltfreundliche Technologien durch öffentliche Fördermittel. Da unsere Fernwärme zu über 92 Prozent durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird und unser Primärenergiefaktor deutlich kleiner als 0,7 ist, werden die Fernwärme-Übergabestationen bzw. die Hausanschlüsse gemäß eines Richtlinienerlasses des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes mit einem Betrag von 1.000 EUR gefördert. Förderanträge können bis zum 30.06.2024 online bei der > Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Über die Fortführung der Fördermittel entscheidet die Landesregierung NRW jährlich neu. Schauen Sie also regelmäßig vorbei, um auch die zukünftigen Entwicklungen nicht zu verpassen. Wichtig bei dem Förderprogramm ist, dass Sie den Förderantrag stellen und die Förderzusage abwarten, bevor Sie den Auftrag für die Fernwärme-Kompaktstation erteilen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Bereitstellung des Zuwendungsantrages lediglich um eine Serviceleistung unseres Hauses handelt. Falls die Bezirksregierung Arnsberg – aus welchen Gründen auch immer – die Zahlung einer Zuwendung ablehnt, kann kein Rechtsanspruch gegen die Stadtwerke Bielefeld abgeleitet werden.
Da unsere Fernwärme zu über einem Drittel aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, können Sie viele Fördermaßnahmen der BEG in Anspruch nehmen. Insbesondere beim Anschluss Ihrer Bestandsimmobilie an die Fernwärme können Sie gemäß des Teilprogramms BEG EM einen (Tilgungs-)Zuschuss von 30% bekommen. Wenn Ihr bestehendes Haus von Heizöl auf Fernwärme umgestellt wird, sind es sogar 40%!
des BAFA: >BAFA - Förderprogramm im Überblick oder
der KfW: >KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude