Tarif meineFernwärme von den Stadtwerken Bielefeld
Umfassende Serviceleistungen:
- Bestabrechnung: Abrechnung in der für Sie günstigsten Tarifstufe
- lokale Produktion
- kostenloser Onlineservice
- persönliche Beratung
- geringe Reperatur- und Wartungskosten
Umfassende Serviceleistungen:
| Tarif | Anschlusswert | Arbeitspreis je 1 kWh Wärmeverbrauch | Jahresgrundpreis je 1 kW Wärmeleistung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| netto ct | brutto ct | netto € | brutto € | ||
| meineFernwärme 1 | 0-20 kW | 8,92 | 10,62 | 17,18 | 20,45 |
| meineFernwärme 2 | 21-100 kW | 8,43 | 10,03 | 17,18 | 20,45 |
| meineFernwärme 3 | 101-1.000 kW | 8,19 | 9,75 | 17,18 | 20,45 |
| meineFernwärme 4 | über 1.000 kW | 7,84 | 9,33 | 17,18 | 20,45 |
| Zähler |
Verrechnungspreis
EUR/Jahr brutto |
Verrechnungspreis
EUR/Jahr netto |
|---|---|---|
| Wärmeleistung bis 50 kW | 51,11 | 42,95 |
| Wärmeleistung 51 kW - 500 kW | 87,62 | 73,63 |
| Wärmeleistung 501 kW - 1.000 kW | 146,02 | 122,71 |
| Wärmeleistung 1.001 kW - 2.300 kW | 182,53 | 153,39 |
| Wärmeleistung über 2.300 kW | 219,04 | 184,07 |
Die Anpassung des Grund- und Arbeitspreises erfolgt nach einer festen Preisänderungsklausel. Wie sich diese zusammensetzt finden Sie in der aktuellen Fernwärme-Preisliste, welche im Downloadbereich unter “Vertragsbestandteile” zur Verfügung steht.
Ihre Fernwärmekosten setzen sich aus dem Grund-, Arbeits- und dem Zählerverrechnungspreis zusammen.
Der Grundpreis wird für kapitalgebundene Kosten erhoben. Das bedeutet, dass er
unserer technischen und baulichen Anlagen abdeckt. Der Grundpreis richtet sich nach der angemeldeten Wärmeleistung in kW, welche bei der Inbetriebnahme der Fernwärmestation festgelegt wird. Die Kosten je kW werden einmal jährlich zum 1. Oktober angepasst.
Der Arbeitspreis deckt die Kosten ab, die in direktem Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen. Er wird quartalsweise angepasst und gliedert sich in vier Preisstufen. Welche Preisstufe für Sie gültig ist, richtet sich nach der Höhe des Anschlusswertes. Die Abgrenzung der Verbräuche auf die einzelnen Quartale erfolgt jahreszeitabhängig nach der Außentemperatur.
Der Zählerverrechnungspreis wird erhoben, um die Kosten der Messung und Abrechnung abzudecken. Er richtet sich ebenfalls nach der angemeldeten Wärmeleistung.
Die Anpassung des Grund- und Arbeitspreises erfolgt nach einer festen Preisänderungsklausel. Wie sich diese zusammensetzt finden Sie in der Fernwärme-Preisliste, welche im Downloadbereich unter “Vertragsbestandteile” zur Verfügung steht.
In der Beispielrechnung erkennen Sie, wie sich die Fernwärmekosten berechnen.
Der Gesamtverbrauch in Höhe von 17.817 kWh wird witterungsbereinigt auf die einzelnen Quartale zum 30.06, 30.09., 31.12 und 31.03. verteilt und mit dem gültigen Arbeitspreis (in diesem Beispiel Preisstufe 1) multipliziert.
Die angemeldete Wärmeleistung dieser Beispielrechnung beträgt 18 kW. Der jeweilige Grundpreis wird mit der Wärmeleistung multipliziert und auf die abzurechnenden Tage verteilt (117 + 245 = 362 Tage).
Der Zähler-Verrechnungspreis wird ebenfalls auf die 362 Tage verteilt.
Werden die Kosten für den Arbeits-, Grund- und Zählerverrechnungspreis addiert, ergeben Sie den Rechnungsbetrag.