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Ihr Strom zum Heizen

Unser Tarif für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler

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Neuregelung nach §14a EnWG für Wärmepumpen seit dem 1.1.2024

Seit dem 1.1.2024 gelten für neu installierte Wärmepumpen zusätzlich reduzierte Netzentgelte nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Gesetz sieht vor, dass Netzbetreiber bei drohender Überlastung der Netze die Leistung bestimmter Verbrauchseinrichtungen zeitweise dimmen können. Im Gegenzug gelten für diese Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte. Die Neuregelung gilt für alle Wärmepumpen mit einer Leistung über 4,2 kW, die ab dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden.  

Bestandsschutz für ältere Wärmepumpen

Für ältere Wärmepumpen gilt ein Bestandsschutz, es gibt jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die Neuregelung zu wechseln, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zur netzorientierten Steuerung nach §14a EnWG finden Sie hier: https://www.stadtwerke-bielefeld.de/reduziertes-netzentgelt/

Bei Wärmepumpen, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden und somit nicht unter die Neuregelung nach §14a EnWG fallen, wird zwischen unterbrechbaren und nicht unterbrechbaren Wärmepumpen unterscheiden. 

Alles Wichtige zur Wärmepumpe: Installation, gesetzliche Vorgabe und Tarife

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