Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht. Die Fristen stehen in der Eichordnung, die im Internet unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden können.
Da es zwischen den verschiedenen Arten der Gaszähler und den unterschiedlichen Durchflussbereichen verschiedene Fristen gibt, sind die aufgeführten Fristen nur beispielhaft:
Balgengaszähler bis 10 m³/h: 8 Jahre
Balgengaszähler über 10m³/h bis unter 25 m³/h: 12 Jahre
Wird die Messrichtigkeit der Balgengaszähler vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung durch eine Stichprobenprüfung nach dem in den PTB-Mitteilungen 102 (1992) Nr. 4 S. 297 und 107 (1997) Nr. 2 S. 122 veröffentlichten Verfahren nachgewiesen, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der Eichung um jeweils 4 Jahre.
Sie wollen es genau wissen: Wenden Sie sich gerne an die >Bielefelder Netz GmbH.