- Reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG
- 100 % Ökostrom
- Gesonderte Abrechnung vom Haushaltsstrom
- Monatlich kündbar
- Zugang zum Stadtwerke Club – mit Vorteilen, Aktionen & exklusiven Prämien
meinWärme&LadeStrom
Unser Tarif für Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte oder Stromspeicher
Ist der meinWärme&LadeStrom für mich geeignet?
Der Tarif ist für Sie geeignet, wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Leistung nutzen und diese bereits nach § 14a EnWG bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet ist. Das ist der Fall, wenn Ihre Anlage seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde oder Sie mit einer älteren Anlage freiwillig in die §14a-Regelung gewechselt sind.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind:
- Wärmepumpen (inkl. Heizstäbe)
- Wallboxen / Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
- Stromspeicher mit Netzbezug
- Klimaanlagen und Kälteanlagen
Zwingend erforderlich ist ein separater Stromzähler für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder ein intelligentes Messsystem (iMSys). Wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist, kann der Tarif für den gesamten Stromverbrauch inkl. Haushaltsstrom abgeschlossen werden - in dem Fall steht aber nur Modul 3 in Kombination mit Modul 1 zur Auswahl.
Sie haben nur eine Wärmepumpe?
Dann ist meinWärmepumpenStrom Ihre passende Alternative. Der Tarif richtet sich an Kund:innen, die ihre Wärmepumpe ausschließlich über einen separaten Stromzähler betreiben.
Ihre Vorteile:
- Abrechnung mit Modul 1 und Modul 2 nach §14a EnWG
- Zusätzliche finanzielle Vorteile durch Umlagenbefreiung für Wärmepumpen
In §14a des EnWG wird die netzorientierte Steuerung dieser Verbrauchseinrichtungen geregelt. Netzorientierte Steuerung bedeutet, dass der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, bei Bedarf die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in einem Netzbereich auf eine Leistung von 4,2 kW zu dimmen.
Diese Steuerung darf nur im seltenen Fall erfolgen, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht und ist als letzte Möglichkeit zur Stabilisierung des Netzes anzuwenden. Im Gegenzug erhalten Kund:innen, unabhängig davon, ob ihre Geräte tatsächlich angesteuert werden, eine Reduzierung des Netzentgelts.
Bei der Netzentgeltreduzierung stehen drei verschiedene Möglichkeiten, sogenannte „Module“, zur Auswahl. Zu beachten sind die jeweiligen Voraussetzungen der Module.
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 1+3 | |
|---|---|---|---|
| Beschreibung | Pauschale Reduzierung | Prozentuale Reduzierung des Netz- Arbeitspreises und Entfall des Netz-Grundpreises. | Modul 3 kann nur als Zusatz zu Modul 1 gewählt werden. Pauschale Reduzierung (s. Modul 1 )mit einem zusätzlichen, zeitvariablen Arbeitspreis. |
| Zusammensetzung der Reduzierung | Die pauschale Reduzierung basiert auf einer Berechnungsformel der Bundesnetzagentur. Aufgrund unterschiedlicher Arbeitspreise unterscheidet sich die tatsächliche Höhe der Reduzierung je nach Netzbetreiber. | Der Arbeitspreis des Netzentgeltes wird auf 40% des regulären Arbeitspreises gesenkt. Zusätzlich entfällt der Grundpreis des Netzentgeltes. | Neben der pauschalen Reduzierung aus Modul 1 gibt es einen zeitvariablen Arbeitspreis mit drei Preisstufen pro Tag. Das zeitvariable Netzentgelt ist durch den Netzbetreiber in zwei von vier Quartalen pro Jahr zu berechnen. |
| Technische Voraussetzungen | Gemeinsame Messung mit Haushaltsstrom* oder separater Zähler möglich | Separater Zähler erforderlich (Messung getrennt vom Haushaltsstrom) | Intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich |
* Bitte beachten Sie, dass unser Tarif meinWärme&Ladestrom mit Modul 1 nur mit separatem Zähler abzuschließen ist. Sollten Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ohne separaten Zähler besitzen, profitieren Sie auch in unseren anderen Stromtarifen, wie z.B. meinBestStrom, von reduzierten Netzentgelten nach Modul 1.Die pauschale Reduzierung wird dann in der Rechnung Ihres aktuellen Stromtarifs berücksichtigt, sobald Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet wurde und dieser die Informationen an uns weitergeleitet hat.
Der genaue Wert der Netzentgeltreduzierung hängt von den jeweils geltenden Netzentgelten ab. Diese finden Sie in den Preisblättern Ihres Netzbetreibers (die Preisblätter der Bielefelder Netz GmbH finden Sie hier). Als Ihr Stromversorger geben wir die reduzierten Netzentgelte direkt an Sie weiter.
In drei Schritten zu meinWärme&LadeStrom
1. Voraussetzung: Separater Stromzähler oder intelligentes Messsystem
2. Anmeldung nach §14a EnWG beim Netzbetreiber muss bereits erfolgt sein
3. Tarif abschließen inkl. Auswahl des gewünschten Moduls
Bitte beachten Sie: Eine Tarifanzeige erfolgt an dieser Stelle nur, wenn oben Angaben zum Stromzähler gemacht wurden.
§14a EnWG im Überblick
Weitere Informationen zu den Hintergründen der gesetzlichen Regelung, was für Bestandsanlagen gilt, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden sowie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Modulen der Netzentgeltreduzierung finden Sie hier auf unsere Übersichtsseite.
Stand: 01.01.2026
Übersicht über die Zusammensetzung des Entgelts
Informatorischer Gesamtgrund- und Gesamtarbeitspreis (brutto)
Die Angabe des Gesamtgrund- und Gesamtarbeitspreises erfolgt rein informatorisch und unter Annahme der derzeitigen Höhe der unter Ziffer 1 aufgeführten Preisbestandteile. Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Die Netzentgeltreduzierung nach Modul 1, Modul 1 in Kombination mit Modul 3 oder Modul 2 der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK8-22/010-A) wird dem Kunden in der vom Netzbetreiber gewährten Höhe weitergegeben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
| Informatorischer verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (brutto) | ||
|---|---|---|
| Modul 1 | Modul 1 und 3 | Modul 2 |
| 29,98 Cent/kWh | Getrennte Messung HT 33,35 Cent/kWh ST 29,98 Cent/kWh NT 24,35Cent/kWh Gemeinsame Messung HT 35,59 Cent/kWh ST 32,22 Cent/kWh NT 26,59 Cent/kWh Details zu den Zeiten der Tarifstufen entnehmen Sie bitte Abschnitt 1.2 | 25,95 Cent/kWh |
| Informatorischer Gesamtgrundpreis (brutto) | ||
| Modul 1 bzw. Modul 1 und 3 | Modul 2 | |
| Intelligentes Messsystem | 174,02 Euro/Jahr | 104,02 Euro/Jahr |
| Moderne Messeinrichtung | 153,01 Euro/Jahr | 83,01 Euro/Jahr |
| Konventionelle Messeinrichtungen | 144,00 Euro/Jahr | 74,00 Euro/Jahr |
| Die dem Kunden nach der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK8-22/010-A) zu gewährende Pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1), derzeit: | ||
| brutto 130,44 Euro/Jahr | ||
Übersicht über die Zusammensetzung des Entgelts
Stand 01.01.2026
Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den Preisbestandteilen zusammen, die unter den Ziffern 8.2 bis 8.7 und 8.9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erläutert werden. Falls bei Vertragsschluss die für den Lieferzeitraum maßgebliche Höhe der Preisbestandteile nach Ziffern 1.2 bis 1.9 noch nicht bekannt ist, werden diese in der bei Vertragsschluss geltenden Höhe angegeben. Vom Kunden geschuldet werden sie in der jeweils zum Lieferzeitpunkt geltenden und dem Lieferanten in Rechnung gestellten Höhe.
Der Wegfall des Grundpreises Netz und die prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises Netz sowie die zeitvariablen verbrauchsabhängigen Arbeitspreise Netz (HT/NT/ST) nach Ziffer 1.2 werden in der jeweils geltenden Höhe gewährt, sofern das jeweilige Modul Anwendung findet.
| 1.1. Vertrieblicher Grundpreis und Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Energie | |
| Vertrieblicher Grundpreis | 62,00 Euro/Jahr |
| Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Energie | 14,44 Cent/kWh |
| 1.2. Netzentgelte | |
| Bei Wahl von Modul 1: | |
| Grundpreis Netz | 70,00 Euro/Jahr |
| Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz | 5,65 Cent/kWh |
| Bei Wahl von Modul 2: | |
| Grundpreis Netz | 0,00 Euro/Jahr |
| Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz | 2,26 Cent/kWh |
| Bei Wahl von Modul 3: | |
| Grundpreis Netz | 70,00 Euro/Jahr |
| Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz HT | 08,48 Cent/kWh |
| Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz NT | 0,92 Cent/kWh |
| Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz ST | 5,65 Cent/kWh |
| Die Höhe des zeitvariablen Netzentgelts für ein Kalenderjahr ist im Preisblatt des Netzbetreibers veröffentlicht. Die Tarifstufen des zuständigen Netzbetreibers liegen derzeit im Quartal 1 und 4 in folgenden Zeiten: Hochlasttarifstufe (HT) zwischen 16:45 und 19:45 Uhr. Niedriglasttarifstufe (NT) zwischen 00:45 und 05:30 Uhr. Standardtarifstufe (ST) zwischen 00:00 und 00:45 Uhr, 05:30 Uhr und 16:45 Uhr, 19:45 Uhr und 00:00 Uhr. | |
| 1.3. Entgelt für Messstellenbetrieb | |
| Intelligentes Messsystem | 42,02 Euro/Jahr |
| Moderne Messeinrichtung | 21,01 Euro/Jahr |
| Konventionelle Messeinrichtungen | 12,00 Euro/Jahr |
| 1.4. Konzessionsabgabe | |
| - Getrennte Messung (separate Zähler für steuerbare Verbrauchseinrichtung) | 0,11 Cent/kWh |
| - Gemeinsame Messung (gemeinsame Messung mit Haushaltsstrom) | 1,99 Cent/kWh |
| 1.5. KWKG-Umlage | 0,446 Cent/kWh |
| 1.6. Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 Cent/kWh |
| 1.7. Offshore-Netzumlage | 0,941 Cent/kWh |
| 1.8. Stromsteuer | 2,05 Cent/kWh |
| 1.9. Umsatzsteuer: Bei den vorstehenden Preisbestandteilen handelt es sich um Nettopreise, die vom Kunden zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe zu zahlen sind. | zurzeit 19 % |
| Die Zusammensetzung des Entgelts, die Weitergabe von zukünftigen Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen sowie Preisanpassungen regelt Ziffer 8 der AGB. | |
| Die dem Kunden nach der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK8-22/010-A) zu gewährende Pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1), derzeit: | |
| netto 109,61 Euro/Jahr | |
Häufige Fragen
In diesem Fall können Sie unseren Tarif meinWärme&Ladestrom nicht abschließen - von einer Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG können Sie aber dennoch profitieren. Bei einer gemeinsamen Messung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit Ihrem Haushaltsstrom (ein Stromzähler) steht in dem Fall nur die pauschale Reduzierung nach Modul 1 zur Auswahl. Um die pauschale Reduzierung zu erhalten, müssen Sie nicht den Tarif wechseln. Als Ihr Stromlieferant berücksichtigen wir die Reduzierung einfach in Ihrer Rechnung – egal welchen Tarif Sie aktuell bei uns abgeschlossen haben. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung bei Ihrem Netzbetreiber mit Auswahl von Modul 1 angemeldet wurde. Ihr Netzbetreiber leitet diese Information an uns weiter und wir berücksichtigen die pauschale Reduzierung in Ihrer Rechnung, sobald wir die notwendigen Informationen durch den Netzbetreiber erhalten haben.
Wenn Sie Modul 1 oder Modul 2 nutzen möchten, haben Sie die Wahl – Sie können in Ihrem bestehenden Tarif bleiben oder meinWärme&LadeStrom abschließen. In beiden Fällen wird die Netzentgeltreduzierung in Ihrer Rechnung berücksichtigt. Wenn Sie Modul 3 nutzen möchten, ist dagegen ein Wechsel zu meinWärme&LadeStrom erforderlich, da die Berücksichtigung des zeitvariablen Netzentgelts in unseren anderen Tarifen nicht möglich ist.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Zähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway), das Ihren Verbrauch viertelstündlich misst und die Daten automatisch übermittelt. Für die Erweiterung von Modul 1 um Modul 3 mit einem zeitvariablen Netzentgelt ist ein intelligentes Messsystem zwingend notwendig, damit Ihr Verbrauch je Zeitfenster genau ermittelt werden und mit der jeweiligen Preisstufe abgerechnet werden kann.
Die Einführung intelligenter Messsysteme erfolgt durch einen gesetzlichen Roll-Out, in dem u.a. steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu den Pflicht-Einbaufällen zählen. Als Besitzer einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung werden Sie in den nächsten Jahren mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Sie habe die Möglichkeit, einen vorzeitigen Einbau bei Ihrem Messstellenbetreiber zu beantragen:
Informationen zum Stromzählerwechsel auf ein intelligentes Messsystem
Beachten Sie jedoch die zusätzlichen Kosten für einen vorzeitigen Einbau laut Preisblatt.
Nein, die Regelung nach §14a EnWG sieht vor, dass Modul 3 immer alsErweiterung zu Modul 1, also zusätzlich zur pauschalenNetzentgeltreduzierung, abgeschlossen wird. Eine Kombination mit Modul2 ist nicht möglich.
Die Neuregelung des § 14a EnWG (und damit auch das reduzierte Netzentgelt) ist zwar bereits seit dem 1.1.2024 in Kraft, die tatsächliche Steuerung einzelner Verbrauchseinrichtungen erfolgt aber erst ab dem 1.1.2025. Ab 2025 erfolgt die Steuerung dann auf Grundlage einer Netzzustandsermittlung. Bei einer drohenden Überlastung des Netzes darf der Netzbetreiber eine Regulierung direkt an der einzelnen Anlage vornehmen. Die Regulierung wird als letzte Möglichkeit vorgenommen und erfolgt nur im betroffenen Netzbereich, nicht im gesamten Netz und auch nur solange die Gefährdungssituation besteht.
Nein, gesteuerte Anlagen werden niemals komplett abgeschaltet. Es findet lediglich eine Reduzierung der Leistung auf mindestens 4,2 kW statt. So können Ihre Geräte, wie Wärmepumpe oder Wallbox bei einer Steuerung also weiterhin mit niedrigerer Leistung weiterlaufen.
Nein, da die Steuerung direkt an der Anlage vorgenommen wird, bleibt Ihr sonstiger Strombezug davon unberührt. Das gilt auch, wenn Sie nur einen Zähler für Ihren Haushaltsstrom und die steuerbare Verbrauchseinrichtung nutzen.
Im Modul 1 wird nur eine pauschale Reduzierung berechnet, egal wie viele steuerbare Verbrauchseinrichtungen Sie nutzen. Im Modul 2 wird der reduzierte Arbeitspreis für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen berechnet, die an den entsprechenden Zähler angeschlossen sind. Bei einer Erweiterung von Modul 1 um Modul 3 wird die pauschale Reduzierung aus Modul 1 nur einmal berechnet, das zeitvariable Netzentgelt nach Modul 3 wird jedoch auf den gesamten Stromverbrauch berechnet.
Die Reduzierung auf 4,2 kW bezieht sich lediglich auf den Strombezug aus dem Verteilernetz. Besitzen Sie eine PV-Anlage, können Sie natürlich den Strom aus dieser Anlage nutzen, um ihre Verbrauchseinrichtungen weiterhin mit höherer Leistung zu betreiben.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen werden, fallen automatisch unter die Neuregelung des §14a. Folgende Schritte sind bei der Inbetriebnahme zu befolgen:
Sie müssen zunächst eine Art der Steuerung wählen. Sie können zwischen einer Direktansteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder einer Ansteuerung über ein Energie-Management-System (EMS) wählen. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem Installateur beraten.
Beauftragen Sie einen Installateur Ihrer Wahl. Dieser bereitet Ihre Anlage technisch vor und übermittelt die Daten an den örtlichen Netzbetreiber.
Die Daten werden durch den Netzbetreiber geprüft und Sie erhalten nach korrekter Umsetzung der technischen Voraussetzungen die Vertragsunterlagen durch Ihren Netzbetreiber per E-Mail oder per Post.
Wir als Energielieferant werden automatisch über die netzseitige Umsetzung informiert und die Reduzierung wird in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.
Ja. Sofern nicht anders ausgewählt, wird Modul 1 als Standardmodul festgelegt. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Modul jederzeit wechseln, allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend.
Für einen Modulwechsel melden Sie sich bei uns oder bei Ihrem Netzbetreiber. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so informieren wir Sie über den Modulwechsel und berücksichtigen die entsprechende Reduzierung des Netzentgelts in Ihrer Abrechnung.