Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Ihre Fernwärmekosten setzen sich aus dem Grund-, Arbeits- und dem Zählerverrechnungspreis zusammen.
Der Grundpreis wird für kapitalgebundene Kosten erhoben. Das bedeutet, dass er
- Abschreibungen,
- Zinsen,
- Kosten für Bau, Wartung und Reparaturen
unserer technischen und baulichen Anlagen abdeckt. Der Grundpreis richtet sich nach der angemeldeten Wärmeleistung in kW, welche bei der Inbetriebnahme der Fernwärmestation festgelegt wird. Die Kosten je kW werden einmal jährlich zum 1. Oktober angepasst.
Der Arbeitspreis deckt die Kosten ab, die in direktem Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen. Er wird quartalsweise angepasst und gliedert sich in vier Preisstufen. Welche Preisstufe für Sie gültig ist, richtet sich nach der Höhe des Anschlusswertes. Die Abgrenzung der Verbräuche auf die einzelnen Quartale erfolgt jahreszeitabhängig nach der Außentemperatur.
Der Zählerverrechnungspreis wird erhoben, um die Kosten der Messung und Abrechnung abzudecken. Er richtet sich ebenfalls nach der angemeldeten Wärmeleistung.
Die Anpassung des Grund- und Arbeitspreises erfolgt nach einer festen Preisänderungsklausel. Wie sich diese zusammensetzt finden Sie im Fernwärme-Preisblatt, welches im Downloadbereich zur Verfügung steht.